abgeordnetenwatch.de siegt vor Gericht: Bundestag muss erstmals Dokumente zu Parteispenden herausgeben

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Nach einem aktuellen Gerichtsurteil muss die Bundestagsverwaltung erstmals interne Unterlagen zu Parteispenden herausgeben. Geklagt hatte die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de, die nun die Prüfung von Parteispenden genauer untersuchen will.

„Bei Parteispenden geht es um Millionensummen, die alljährlich von Konzernen und Verbänden an die Parteien fließen“, so abgeordnetenwatch.de-Sprecher Roman Ebener. „Doch wie gewissenhaft der Bundestag prüft und wie er fragwürdigen Zahlungen nachgeht, ist leider unklar.“

In dem aktuellen Urteil vom 26. Januar 2017 verpflichtet das Verwaltungsgericht Berlin die Bundestagsverwaltung, sämtliche Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den beiden aktuellsten Rechenschaftsberichten der Parteien an abgeordnetenatch.de herauszugeben. In diesen Berichten müssen Parteien alljährlich sämtliche Spenden von mehr als 10.000 Euro offenlegen. Der jetzige Richterspruch betrifft konkret die Jahre 2013 und 2014, wird jedoch auch auf alle übrigen Jahre anwendbar sein. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde zugelassen.

„Hätte sich der Bundestag vor Gericht durchgesetzt, wären die Folgen dramatisch gewesen“, so abgeordnetenwatch.de-Sprecher Roman Ebener. „Sämtliche internen Dokumente zur Parteienfinanzierung wären dann einer kritischen Kontrolle durch die Öffentlichkeit entzogen worden.“ Ebener weiter: „Wie intransparent der Bundestag ist zeigt sich daran, dass er bislang nur in wenigen Ausnahmefällen und dann 'ohne Anerkennung einer Rechtspflicht' einem Antrag statt gegeben hat, bei dem Journalisten oder Bürger auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Dokumente zur Parteienfinanzierung haben wollten. Dies macht das jetzige Urteil so wegweisend.“ abgeordnetenwatch.de appellierte an den Bundestag, auf eine Berufung zu verzichten. „Herr Lammert sollte das wichtige Urteil akzeptieren und die Transparenzblockade beenden.“

Der Bundestag hatte argumentiert, abgeordnetenwatch.de könne sich mit seinem Auskunftsbegehren nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Im vorliegenden Fall gehe es um das Parteiengesetz - und dieses sei ein Spezialgesetz, auf das das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung fände. Dem wiedersprachen die Berliner Verwaltungsrichter. Das Parteiengesetz sei in diesem Fall keine Spezialregelung, die Weigerung des Bundestages zur Herausgabe der Dokumente an abgeordnetenwatch.de „rechtswidrig“, heißt es in dem Urteil. In diesem heben die Richter auch das Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes hervor: Dieses liege u.a. darin, „die Transparenz der Verwaltung und des Verwaltungshandelns zu verbessern und dadurch [...] die Verbesserung der Kontrolle des staatlichen Handelns sicherzustellen.“

Gestützt auf das Urteil will abgeordnetenwatch.de nun unter anderem der Frage nachgehen, warum vor einigen Jahren ein angesehener Abteilungsleiter der Bundestagsverwaltung inmitten der FDP/Möllemann-Affäre von der Prüfung der Parteifinanzen abgezogen und in den Wissenschaftlichen Dienst versetzt wurde (Hintergrund: http://www.swr.de/report/gemauschel-bei-parteispenden-der-fdp/-/id=233454/did=5793192/nid=233454/4wgcqm/index.html ).

Anwaltlich vertreten wurde abgeordnetenwatch.de in dem Verfahren von der Berliner Rechtsanwältin Katja Pink, die 2015 bereits die erfolgreiche Hausausweisklage der Organisation geführt hatte (Hintergrund: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-12-22/bundestag-zieht-berufung-zuruck-damit-haben-wir-unsere-transparenzklage-auch ).


Die Urteile des VG Berlin zum Nachlesen:

  • Urteil I (das Jahr 2013 betreffend): https://www.abgeordnetenwatch.de/sites/abgeordnetenwatch.de/files/urteil_parteispenden_2013.pdf
  • Urteil II (das Jahr 2014 betreffend): https://www.abgeordnetenwatch.de/sites/abgeordnetenwatch.de/files/urteil_parteispenden_2014.pdf


Hintergrund:

  • abgeordnetenwatch.de hatte 2015 beim Deutschen Bundestag die Herausgabe von Korrespondenzen, Vermerken, Notizen und sonstigen Dokumenten im Zusammenhang mit den Rechenschaftsberichten der Jahre 2013 und 2014 beantragt. Die Parlamentsverwaltung wies die auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellten Anträge zurück. Auch der Widerspruch von abgeordnetenwatch.de wurde vom Bundestag abgelehnt.
  • abgeordnetenwatch.de reichte daraufhin Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein. Dieser wurde mit Urteil vom 26. Januar 2017 in allen Punkten stattgegeben. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.
  • Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes 2006 hat die Parlamentsverwaltung überhaupt erst dreimal einem Antrag auf Informationszugang zur Parteienfinanzierung stattgegeben - und das sogar "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". In 19 Fällen wurden Journalisten oder Bürger Dokumente verwehrt.
  • Die Intransparenz der deutschen Parteienfinanzierung sorgt immer wieder für Kritik. So mahnt die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) regelmäßig, Deutschland müsse endlich sicherstellen, dass die Rechenschaftsberichte der Parteien von einer vollständig unabhängigen Instanz geprüft würden (Hintergrund: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2016-06-23/erneuter-ruge-europarat-kritisiert-deutschland-wegen-mangelnder-transparenz-bei ). Bislang ist für die Prüfung der Bundestagspräsident zuständig, der jedoch immer auch Mitglied einer zu prüfenden Partei ist. Diesen Umstand kritisiert sogar Parlamentspräsident Norbert Lammert immer wieder, zuletzt in seinem Prüfbericht über die Rechenschaftsberichte aus dem vergangenen Dezember (Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810710.pdf (S.5))