Hakan Demir
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Frage von Banu B. •

Anrechnen lassen den Voraufenthalt in Deutschland für die Einbürgerung

Sehr geehrter Herr Demir,

kann der vorherige Aufenthalt in Deutschland für die Einbürgerung angerechnet werden?

Wenn man z.B. 4,5 Jahre in Deutschland gelebt hat, dann einige Jahre außerhalb Deutschlands gelebt hat und dann wieder nach Deutschland gekommen ist, kann man sich dann die 4,5 Jahre für die Einbürgerung anrechnen lassen? oder muss man wieder von vorne anfangen, um den rechtmäßigen Aufenthalt zu erfüllen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
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