Frage von Banu B. • 29.04.2024
Anrechnen lassen den Voraufenthalt in Deutschland für die Einbürgerung
Sehr geehrter Herr Demir,
kann der vorherige Aufenthalt in Deutschland für die Einbürgerung angerechnet werden?
Wenn man z.B. 4,5 Jahre in Deutschland gelebt hat, dann einige Jahre außerhalb Deutschlands gelebt hat und dann wieder nach Deutschland gekommen ist, kann man sich dann die 4,5 Jahre für die Einbürgerung anrechnen lassen? oder muss man wieder von vorne anfangen, um den rechtmäßigen Aufenthalt zu erfüllen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD