Portrait von Andreas Silbersack
Andreas Silbersack
FDP
100 %
/ 4 Fragen beantwortet
Frage von Friedrich P. •

Inwiefern ist der Schutz vor Passiv-Kiffen geplant? Welche legitimen Mittel hat eine Privatperson sich gegen Passiv-Kiffen zu wehren? Warum wurde dieser Schutz nicht vor der Legalisierung geklärt?

Es ist bei Cannabinoiden gängige Praxis, diese zu verräuchern oder zu verdampfen (alias Kiffen).
Im Vergleich zu Tabak-Rauch ist der dabei entstehende Rauch, meiner Erfahrung nach, noch mehr geneigt, durch Türritzen u.Ä. zu dringen. So habe ich wiederholt in Mehrfamilienhäusern erlebt, dass auch durch geschlossene Türen der Cannabis-Rauch von einer Wohnung in die nächste zieht und die dort wohnenden Personen beeinträchtigt. Wenn man in der eigenen Wohnung ein Fenster öffnet, um zu lüften (was man ja regelmäßig machen sollte), zieht Rauch von Tabak und Cannabis schnell in die Wohnung, sobald auch nur in der direkten Nachbarschaft jemand bei offenem Fenster raucht oder kifft.
Das Konzept des "nicht in Sichtweite konsumieren" wird eben durch das gasförmige Verhalten von Rauch und Dampf ad absurdum geführt. Eltern haben nicht einmal in ihrer eigenen Wohnung die Möglichkeit, ihre Kinder vor dem Passivkonsum durch z.B. Kiffende Nachbarn in deren Privaträumen zu schützen.

Portrait von Andreas Silbersack
Antwort von
FDP

Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis ist nachweislich gescheitert. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, drängt sie in kriminelle Strukturen und bindet zudem immense Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Es ist Zeit für einen neuen Ansatz, der mehr Eigenverantwortung zulässt, den Schwarzmarkt zurückdrängt und Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet.

Für den Konsum von Cannabis gilt auch das Bundesnichtraucherschutzgesetz und darüber hinaus weiter Maßnahmen (die so für den Tabakkonsum nicht gelten), wie z.B., dass die entsprechenden Clubs selbstverständlich Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen, selbigen einhalten und keine Werbung machen dürfen. Zudem müssen sie z.B. einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Andreas Silbersack
Andreas Silbersack
FDP