Frage von Jürgen M. • 23.04.2024
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Der Zuschlag auf Renten wegen Erwerbsminderung, die ab dem Jahr 2001 begonnen haben, wirkt daher zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren.
Ob Sie einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.