Frage von Gabriela T. • 02.05.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.05.2024
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 19. Januar 2024 im Bundestag beschlossen. Sie tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft.
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 19. Januar 2024 im Bundestag beschlossen. Sie tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft.
Wenn die CDU in Thüringen in Regierungsverantwortung kommt, wollen wir mit einer Initiative über den Bundesrat den sogenannten Rechtskreiswechsel, durch den alle neu ankommenden Ukrainer sofort in den Bürgergeldbezug kommen, beenden. Künftig neu ankommende Ukrainer sollen, wie alle anderen Schutzsuchenden auch, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Das Vorhaben wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits beschlossen und umgesetzt. Sie finden die Regelung in § 30 Satz 2 und 3 AufenthG.