Mit den Kampagnen von abgeordnetenwatch.de können Sie sich direkt an die Politik wenden. So machen wir gemeinsam Druck für mehr Transparenz in der Politik, mehr Bürgerbeteiligung und frei zugängliche Informationen.

Studie: 15 Prozent der Ex-MdBs gehen einer Lobbytätigkeit nach

Mindestens 15 Prozent der Bundestagsabgeordneten übt laut einer Studie nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament eine Lobbytätigkeit aus. Im Rahmen seiner Bachelor-Arbeit an der Uni Konstanz hat der Politikwissenschaftler Cornelius Witt den „Drehtür“-Effekt untersucht, also den fliegenden Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft. Während in den Medien meist nur prominente Fälle wie Dirk Niebel, Eckart von Klaeden oder Roland Pofalla aufgegriffen werden, finden die meisten Seitenwechsel außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung statt

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 11.06.2015

Gastbeitrag von Cornelius Witt

Was ist eigentlich ein "Lobbyist"? Um den „Drehtür“-Effekt untersuchen zu können, muss zunächst einmal der Begriff „Lobbyist“ definiert werden. Im Gegensatz zu anderen westlichen Demokratien existiert in Deutschland kein verpflichtendes Lobbyregister. Es gibt die „öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter“, kurz Lobbyliste, in der namentlich alle Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder von Verbänden aufgeführt sind. Doch leider ist diese Liste weder verbindlich noch gibt sie Auskunft über Unternehmen oder Lobbyagenturen.

Da die Lobbyliste alleine nicht ausreicht, habe ich aktuelle, wissenschaftliche Literatur herangezogen, wonach die Bereiche Public Affairs und Politikberatung zu Lobbying eingeordnet werden können (Thomson 2006, Falk et al. 2006, Kleinfeld et al. 2007).

94 von 623 ausgeschiedenen MdBs üben eine Lobbyistentätigkeit aus

In der Datenerhebung wurden ehemalige Bundestagsabgeordnete als Lobbyisten gezählt, wenn sie entweder

  • auf der Lobbyliste der Verbände aufgeführt sind oder
  • ihr neuer Beruf den Feldern Public Affairs oder Politikberatung eindeutig zuzuordnen ist.

Diese Definition ist sehr eng gefasst und orientiert sich streng an den gegebenen wissenschaftlichen Grundlagen. Die Erhebung lässt - leider - Aufsichtsräte außen vor. Damit kann aber gewährleistet werden, dass niemand „zu Unrecht“ als Lobbyist erfasst wird.

Untersucht wurden die letzten drei abgeschlossenen Legislaturperioden (2002-2005, 2005-2009, 2009-2013). In diesem Zeitraum schieden 623 MdBs aus dem Bundestag aus, sei es freiwillig oder unfreiwillig. Nach der oben erklärten Erhebungsmethode üben danach 94 Ex-Politiker eine Lobbytätigkeit aus. Das entspricht 15,1 Prozent der ausgeschiedenen MdBs.

Diese 94 früheren Bundestagsabgeordneten lassen sich grob in zwei Gruppen aufteilen:

  • 30 von ihnen sind in der Politik- bzw. Unternehmensberatung tätig oder arbeiten als Lobbyist für ein Unternehmen. Neben den prominenten Fällen wie Joschka Fischer gehören zu dieser Gruppe u.a. der frühere finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, oder der frühere Grünen-Abgeordnete und Außenamtsstaatssekretär Ludger Volmer.
  • 65 ehemalige Bundestagsabgeordnete werden (bzw. wurden nach ihrem Ausscheiden zwischenzeitlich) in der offiziellen Lobbyliste des Deutschen Bundestages als Vertreter eines Interessenverbandes aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel die frühere Vorsitzende des Bundestagsverteidigungsausschusses, Ulrike Merten (SPD) als Präsidentin des Lobbyverbandes "Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik" (s. Lobbypedia), der ehemalige CDU-Abgeordnete Jürgen Gehb als Mitglied im Präsidium des Zentralen Immobilien Ausschusses (s. Wikipedia) oder der FDP-Politiker Jan Mücke als Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (s. Wikipedia). Ob die früheren Volksvertreter erst nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament ein Amt in einem Interessenverband übernommen haben oder dieses bereits während ihres Mandates innehatten, konnte im Rahmen dieser Studie nicht ermittelt werden. Grund: Eine digital geführte Lobbyliste existiert nicht für den gesamten Untersuchungszeitraum 2002 bis 2013, sondern wurde erst 2012 eingeführt.

Unter ehemaligen Grünen- und FDP-Abgeordneten ist die Lobbyisten-Quote am höchsten

Die Zahlen lassen sich auch nach Parteien aufschlüsseln: Im Untersuchungszeitraum schieden insgesamt 179 MdBs der CDU/CSU aus dem Bundestag aus. 29 davon gingen zumindest zwischenzeitlich einer Lobbytätigkeit nach, das sind 16,2 Prozent. Bei der SPD sind es 32 Abgeordnete, die seit 2002 den Bundestag verlassen haben und eine Lobbyistentätigkeit ausüben. Das entspricht dem prozentualen Anteil von 14,6 Prozent. Bei der FDP gingen 22 ehemalige Politiker einer anschließenden Lobbytätigkeit nach (18,2 Prozent), bei Bündnis 90 / Die Grünen sind es 11 (18,3 Prozent). Bei der Linkspartei verließen im Untersuchungszeitraum insgesamt 38 Abgeordnete den Bundestag, keiner davon konnte nach der verwendeten Methode als Lobbyist erfasst werden.  

Durch mehrere Hypothesen habe ich getestet, ob sich Amtsjahre, Ausschussmitgliedschaften, eine anschließende Regierungsbeteiligung der eigenen Partei oder Nebentätigkeiten auf den „Drehtür“-Effekt auswirken. Nur die legislative Erfahrung (gemessen in Jahren im Bundestag) hatte einen signifikanten Einfluss auf eine anschließende Beschäftigung im Lobby-Bereich. Dieser Zusammenhang wurde auch in Studien in den USA gemessen.

Unter dem Strich sind drei Dinge festzuhalten:

  1. Erfahrung zählt: Der statistische Zusammenhang zwischen den Jahren im Bundestag und der anschließenden Lobbykarriere zeigt, dass erfahrenere Politiker eher die Seiten wechseln als unerfahrene. Das macht Sinn, denn Ex-MdBs mit mehr Amtsjahren haben mehr Fachwissen gesammelt, ein größeres Netzwerk und sind daher attraktiver für Aufträge im Lobbybereich.
  2. 15,1 Prozent - mindestens: Wie dramatisch ist dieser Wert? Wie eng ist Politik und Wirtschaft vernetzt, wenn 94 ehemalige MdBs (von den insgesamt 623 ausgeschiedenen) jetzt eine Lobbytätigkeit ausüben? Unerheblich ist die Zahl keinesfalls. Zur Erinnerung: Mit der engen Definition des Lobbyisten-Begriffs werden z.B. Aufsichtsräte nicht erhoben. Kein Ex-Abgeordneter, der nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag zum Beispiel in seinem Wahlkreis bei einem kleinen Mittelständler zum Aufsichtsratsmitglied wird, sollte als Lobbyist gezählt werden. Daher ist der Seitenwechsler-Anteil von 15,1 Prozent ein konservativer Wert. Diese Zahl ist zudem eine Mindestangabe – und schließt nicht aus, dass die restlichen 84,9 Prozent keiner Lobbytätigkeit sein. Wer Lobbyist ist, lässt sich leider nicht nur anhand der Lobbyliste und der offiziellen Jobbezeichnung ablesen. Ob ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter bspw. eine Beratungsfirma gegründet hat, ist bei einer fehlenden Internetpräsenz nur über das Handelsregister herauszufinden, und zwar nur dann, wenn einem der Unternehmensname bekannt ist.
  3. Lobbying ist nicht gleich Lobbying: Nur wenige, prominente Wechsel von ehemaligen Ministern oder hochrangigen Politikern führen zu einer medialen Debatte. Die allermeisten Seitenwechsel erhalten weniger bis gar keine Aufmerksamkeit, obwohl auch die weniger bekannten Ex-MdBs offensiv mit ihren guten Netzwerken und Kontakten werben. Auf der anderen Seite gibt es Abgeordnete, die sich in gemeinnützigen Organisationen wie "Terre des femmes" oder "Transparency International" engagieren und in diesem Zusammenhang in der Lobbyliste des Deutschen Bundestages aufgeführt werden.

Von den 15(-Plus) Prozent und den Seitenwechseln im Allgemeinen kann man halten, was man möchte. Mehr Transparenz und eine eindeutigere Zuordnung, wer als Lobbyist arbeitet und wer nicht, würden die Diskussion über den „Drehtür“-Effekt zwischen Politik und Lobbyismus erheblich vereinfachen.

In der folgenden Liste sind alle ehemaligen Abgeordneten aufgeführt, die nach der erklärten Methode eine Lobbytätigkeit ausüben. Es werden Namen, Parteizugehörigkeit sowie ihre Tätigkeit aufgelistet. Da die Lobbyliste digital geführt erst seit 2012 existiert, wurden die ersten beiden Legislaturperioden des Untersuchungszeitraums (2002-2005 und 2005-2009) anhand der Liste vom Mai 2012 ausgewertet. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass Seitenwechsler nicht erhoben wurden, wenn sie ihre anschließende Lobbytätigkeit vor 2012 bereits wieder niederlegten.

Tabelle als Download (xls)

 

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

Jetzt Petition unterzeichnen